Selbstbestimmt vorsorgen für Unfall, Krankheit und Alter
Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann den Ehepartner oder die Angehörigen in erhebliche Probleme bringen, wenn nicht durch geeignete Vollmachten für den Fall vorgesorgt wurde, dass man durch Unfall, Krankheit und/oder Alter nicht mehr selbst handlungsfähig ist. Wie kann man vermeiden, dass in diesem Fall ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt wird ?
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Alle drei Elemente können in einer notariellen Urkunde zusammengefaßt werden.