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Der Notar

Warum Notare?

Die Auseinandersetzung mit den Gesetzen ist keine einfache Sache. Deshalb hat der Gesetzgeber bestimmt, dass bestimmte wichtige Angelegenheiten nur wirksam durch einen Notar vorgenommen werden kann, so z.B. der Kauf und die Schenkung einer Immobilie, Erbverzichte, Ehe- und Erbverträge u.a. Die Beurkundung beim Notar bietet einen wichtigen Schutz für alle Beteiligten, besonders, wenn sie unerfahren sind. Der Notar ist von Gesetzes wegen verpflichtet, die Wünsche aller Parteien zu erforschen und ihre Interessen zu wahren, im Gegensatz zum Rechtsanwalt, der nur die Interessen einer Partei vertreten darf. Deshalb ist der Notar auch als unparteiischer Mittler gefragt, wo Interessensgegensätze aufeinanderprallen. Lassen Sie sich also ruhig von Ihrem Notar bei allen wichtigen Rechtsschritten beraten. Nicht nur, wenn es der Gesetzgeber vorschreibt.



Was ist ein Notar ?

Der Notar ist eine Amtsperson, er wird vom Staat nach strengen Kriterien und nur in begrenzter Zahl ernannt. Damit ist er Träger eines öffentlichen Amtes und hat kraft Gesetzes auch zahlreiche Dienstpflichten, allen voran die, neutral und verschwiegen zu sein. Die Dienstpflichten der Notare und die Gebührenordnung gelten für alle Notare in Deutschland gleichermaßen.Die Einhaltung der Dienstpflichten und die ordnungsgemäße Gebührenabrechnung werden von Richtern des übergeordneten Landgerichts für die Dienstaufsichtsbehörde überwacht und regelmäßig überprüft.
Der Notar muss für seine Amtstätigkeit unbeschränkt persönlich haften. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben.
Der Notar berät und betreut den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen aller Art. Das Ergebnis ist eine klar und eindeutig gefasste Urkunde, die späteren Streit über den Inhalt vermeiden soll, in dem alle wichtigen Punkte ausgewogen geregelt und klar formuliert sind. Notare sind auf den von ihnen betreuten Rechtsgebieten besonders qualifizierte und erfahrene Juristen. Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht zu.

Zu welchem Notar?

Notare gibt es selbst an kleinen Orten. Trotzdem müssen Sie nicht unbedingt zum nächstgelegenen Notar gehen sondern können jeden Notar Ihres Vertrauens im Bundesgebiet aufsuchen, also auch außerhalb des eigenen Bundeslandes. Bei einem Immobilienkaufvertrag müssen Sie also auch nicht einen Notar am Ort der Immobilie oder im selben Bundesland aufsuchen, sondern haben die freie Wahl.



Der Notar - Urkunde-Ausfertigung
Die notarielle Urkunde

Die Notare lassen Sie mit der errichteten Urkunde nicht allein. Ein notarieller Vertrag wie z.B. der Kaufvertrag über eine Immobilie hört nämlich nicht bei seiner Beurkundung auf. Deshalb kümmert sich der Notar auch darum, dass alles Nötige veranlasst wird, um Ihre Vereinbarungen in die Tat umzusetzen. Es werden die notwendigen behördlichen Genehmigungen eingeholt, der Grundbuchvollzug durchgeführt, Löschungsunterlagen abzulösender Grundpfandgläubiger eingeholt und überwacht wann der Kaufpreis fällig ist. Zum Schluss überprüft er noch, ob auch alles richtig vollzogen wurde. Vieles von alledem werden Sie gar nicht bemerken.Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar allerdings lediglich, dass Sie es waren, der unterschrieben hat. Auch wenn Sie sich im elektronischen Rechtsverkehr als Absender ausweisen möchten, unterstützt Sie Ihr Notar. Er kann digitale Bilddateien mit Signaturkarte an Gerichte und Behörden übermitteln.



Was kostet der Notar ?

Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und somit bei jedem Notar in Deutschland gleich. Sie dürfen weder über- noch unterschritten werden. Ihre Höhe richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts (Geschäftswert). Auf den zeitlichen Umfang der notariellen Tätigkeit kommt es dabei nicht an. Bei allen gesetzlichen Gebühren in den nachstehend aufgeführten Kostenbeispielen ist die umfassende vorherige Beratung mit eingeschlossen. Die vorherige Einschaltung bspw. eines Rechtsanwaltes ist daher nicht erforderlich.

Kostenbeispiele:

Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung bei einem Geschäftswert von € 50.000,00 ca. € 192,-- zuzüglich Schreib-, Post- und Registrierungsgebühren und 19 % Mehrwertsteuer. Der Geschäftswert hängt von der Höhe des Vermögens des Vollmachtgebers ab.

Schenkung einer Immobilie im Wert von € 150.000
ca € 815.-- zuzüglich Schreib- und Postgebühren sowie Auslagen und 19 % Mehrwertsteuer

Testament einer Einzelperson bei einem Vermögenswert
von € 50.000.-- ca. € 165,--
von € 250.000.-- ca. € 535,--
jeweils zuzüglich Schreib-, Post- und Registrierungsgebühren und 19 % Mehrwertsteuer

Gemeinschaftliches Testament eines Ehepaares oder Erbvertrag zwischen zwei Personen kostet bei einem Vermögenswert
von € 50.000.-- ca. € 330.--
von € 300.000.-- ca. € 1270.--
jeweils zuzüglich Schreib-, Post- und Registrierungsgebühren und 19 % Mehrwertsteuer

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