Durch die Erteilung einer umfassenden Vorsorgevoll- macht wird also in der Regel ein amtliches Betreuungsverfahren vermieden. Es kann jedoch Situationen geben, in denen eine gerichtliche Kontrolle über Ihre zu regelnden Angelegenheiten sinnvoll ist. Damit jedoch auch im Falle einer gerichtlich angeordneten Betreuung Ihre persönlichen Wünsche soweit wie möglich berücksichtigt werden, empfiehlt sich - anstelle oder in Ergänzung zu einer Vorsorgevollmacht - die Abfassung einer sogenannten Betreuungsverfügung.
Der Vorteil der notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht gegenüber privatschriftlichen Verfügungen liegt darin, dass durch die Beurkundungsform das Datum der Errichtung und die Geschäftsfähigkeit des Verfügenden zu diesem Zeitpunkt zweifelsfrei festgestellt wird.