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Neues Gerichts- und Notarkostengesetz

Zum 1.08.2013 wurde die für die freiwillige Gerichtsbarkeit und für die Notare geltende Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz abgelöst. Die seit dem Inkrafttreten der (Reichs-) Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert gebliebene Kostenordnung bedarf einer grundlegenden Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch zu genügen. Die breite Vielfalt notarieller Tätigkeit, die sich seit dem Inkrafttreten der Kostenordnung erheblich verändert hat, soll sich vollständig in dem neuen Gesetz widerspiegeln. Die Kostenregelungen sollen durch eine klare Struktur verständlicher werden. Durch eine übersichtliche Zusammenstellung der Gebühren- und Auslagentatbestände in einem Kostenverzeichnis soll das Gesetz transparenter und an den Aufbau der übrigen Kostengesetze angeglichen werden.


Eingestellt am 12.07.2013 von Rechtsanwältin und Notarin Nadja Petry