Das zentrale Testamentsregister
Seit 1. Januar 2012 hat das von der Bundesnotarkammer in Berlin geführte zentrale Testamentsregister für Deutschland seinen Betrieb aufgenommen. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen. Der Notar ist gesetzlich dazu verpflichtet, das zentrale Register nach der Beurkundung einer letztwilligen Verfügung direkt auf dem elektronischen Weg zu benachrichtigen. Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden. Im Register werden jedoch nur die Angaben zur Person des Erblassers, zum Verwahrort der letztwilligen Verfügung und zur Urkunde erfasst. Der eigentliche Inhalt der letztwilligen Verfügung wird im Testamentsregister nicht gespeichert. Der Verwahrort der letztwilligen Verfügung ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der beurkundende Notar seinen Amtssitz hat.
Eingestellt am 16.04.2012 von Rechtsanwältin und Notarin Nadja Petry