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Änderungen im Gesellschaftsrecht zum 01.01.2024

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft getreten. Größte Neuerung ist die Einführung eines Gesellschaftsregisters, in welchem sich auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) registrieren lassen können. Es besteht für die GbR grundsätzlich jedoch keine Registrierungspflicht im neuen Register. Nur wenn Veränderungen der GbR in anderen Registern (z.B. Handelsregister, Grundbuch) vollzogen werden müssen, ist eine vorherige
Registrierung zwingend notwendig.


Eingestellt am 03.01.2024 von Rechtsanwältin und Notarin Nadja Petry
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