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Vererben

Hand aufs Herz: Wer denkt schon gerne daran, dass man nicht ewig lebt. Die wichtige Frage wie man rechtzeitig und vor allem richtig Vorsorge für diesen Fall treffen kann, wird daher gerne verdrängt. Demgemäss errichten nur ca. 10 % aller Deutschen ein Testament, wovon allenfalls ein geringer Bruchteil fachlich und rechtlich richtig ist und damit späteren Streit um das Erbe und unnötige Steuern vermeidet.
Wozu ein Testament ? Ist ein solches nicht vorhanden gilt die vom Gesetz geregelte Erbfolge, was nicht immer dem Ergebnis entspricht was man sich vorstellt. Hätten Sie zum Beispiel gewusst, dass bei einem kinderlosen Ehepaar, nicht der Ehepartner Alleinerbe wird sondern dessen Eltern bzw. dessen Geschwister zu ¼ miterben ?
Aber auch in der ganz normalen Ehe mit Kindern kann die gesetzliche Erbfolge gerade bei Immobilienbesitz zu unerwünschten Ergebnissen führen, wenn der überlebende Ehegatte mit den Kindern in einer sog. Erbengemeinschaft zwangsweise vereint ist und dadurch der überlebende Ehegatte ohne Mitwirkung der Kinder nicht über das gemeinsame Haus verfügen kann.
Immer wenn mehrere Erben vorhanden sind, entsteht eine solche Erbengemeinschaft . Jedes Mitglied dieser Erbengemeinschaft kann jederzeit auch gegen den Willen der anderen Miterben das ererbte Vermögen auseinandersetzen lassen und so z.B. das geerbte elterliche Haus zur Versteigerung bringen. Der überlebende Ehegatte kann dann unter Umständen gezwungen sein das gemeinsam erschaffene Haus verkaufen zu müssen, um die Erbauseinandersetzung finanziell zu ermöglichen.
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Derartigen Ärger kann man sich durch richtige und rechtzeitige Testamentsgestaltung ersparen. Bei Immobilienbesitz ist es in jedem Fall ratsam auch in jüngeren Jahren entsprechend vorzusorgen und den Ehepartner im Todesfall zu schützen.
Kommen noch besondere Fallkonstellationen hinzu wie bspw. in einer heute sehr häufigen Patchworkfamilie, also 2. Ehe mit Kindern aus früherer Ehe, so ist erst recht eine fachkundige Beratung unerlässlich.
Auf keinem Rechtsgebiet klaffen die Vorstellungen und Begriffe eines Laien mit der rechtlichen Wirklichkeit soweit auseinander wie beim Thema Erben. Deswegen bewirken auch die meisten von Laien ohne fachliche Beratung errichteten privatschriftlichen Testamente häufig das Gegenteil dessen was sie erreichen sollen und verursachen Unfriede und Streit zwischen den Erben.
Hinzu kommt auch der (erbschaft)steuerliche Aspekt je nach Höhe des Vermögens. Meist setzen sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder zu Schlusserben ein. Was viele nicht wissen, der Staat hält dann bei der Erbschaftssteuer für das gleiche Vermögen zweimal die Hand auf. Hier muß durch geschickte Testamentsgestaltung oder durch Schenkungen zu Lebzeiten eine unnötige Steuerlast vermieden werden.
So kann im Idealfall eine Erbschafts- oder Schenkungssteuerpflicht vollständig vermieden werden.
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Auch wenn schon testamentarische Verfügungen bereits getroffen wurden, empfiehlt es sich immer diese auf ihre Aktualität und die neuen erbrechtlichen Rahmenbedingungen von einem Notar überprüfen zu lassen.

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Cartoons mit freundlicher Genehmigung ® von Kai Felmy