Alle zehn Jahre Steuerfreibeträge nutzen
Wer zu Lebzeiten das Zepter nicht ganz aus der Hand geben will, kann zum Beispiel per Notarvertrag verschiedene Auflagen mit dem Geschenk verbinden. Bei Immobilien kann beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht oder auch ein Nießbrauchrecht vereinbart werden.
So stehen dem Übergeber trotz Übertragung des Eigentums weiterhin sämtliche Nutzen und Lasten des übertragenen Grundbesitzes zu.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich für bestimmte Fälle ein Rückübertragungsrecht der verschenkten Immobilie vorzubehalten oder zu bestimmen, dass der Grundbesitz ohne Zustimmung des Übergebers nicht verkauft oder sonst wie darüber verfügt werden darf.
In einem Beratungsgespräch können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern. Wir werden Ihnen dann individuelle Vorschläge ggfs. in Kooparation mit einem Steuerberater unterbreiten und Ihnen einen Ihren Vorstellungen entsprechenden Vertrag ausarbeiten.