Informationen zum neuen Energieausweis

Informationen zum neuen Energieausweis
nach der neuen Energiesparverordnung 2007

Der Energieausweis für Gebäude ist ein Informationspapier für Käufer und Mieter über die Energiekosten des Gebäudes und gilt für eine Dauer von 10 Jahren ab Ausstellung. Es gibt Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude. Man unterscheidet grundsätzlich zwei Varianten des Ausweises den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis.
Der Energiebedarfsausweis wird erstellt auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs und ist ab 1.10.2008 zwingend erforderlich für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1.8.1977 gestellt wurde und die bei Baufertigstellung oder durch spätere bauliche Änderungen nicht mindestens dem Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung vom 11.8.1977 entsprechen.

Für alle weiteren Wohngebäude und Nichtwohngebäude besteht ein Wahlrecht zwischen Energiebedarfsausweise oder Energieverbrauchsausweise.

Der Energieverbrauchsausweis wird auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs nämlich der Daten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre unter Berücksichtigung leerstehender Wohnungen und der Klimabereinigung erstellt.

Die Kosten für die Erstellung von Energieausweisen sind gesetzlich nicht bestimmt. Energieverbrauchsausweise werden jedoch wesentlich günstiger sein als Energiebedarfsausweise. Wegen des größeren Aufwandes z. B. der Ermittlung der energetischen Qualität der Außenwände, des Dachs sowie der technischen Anlagen ist für einen Energiebedarfsausweis je nach Größe des Gebäudes mit Kosten zwischen € 200,-- und mehr als € 1000,-- zu rechnen.

Für Neubauten oder wesentliche Umbauten ist der Energiebedarfsausweis bereits heute schon Pflicht.
Energieausweise für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965 müssen seit 1.7.2008, für spätere Baufertigstellungsjahre erst ab dem 1.1.2009 zugänglich gemacht werden. Für Nichtwohngebäude - also ausschließlich gewerblich genutzte Immobilien - ist der Energieausweis erst ab 1.7.2009 gesetzlich vorgeschrieben.

Wer zu den jeweiligen Stichtagen beim Verkauf oder bei Vermietung der Immobilie keinen Energieausweis vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit.



Eingestellt am 07.01.2008 von H. & N. Petry
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