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Informationen zur Erbrechtsreform
Die Reform des Erbrechts vom 2.7.2009, deren wesentliches Anliegen die stärkere Testierfreiheit des Erblasser ist, tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen finden auf alle Erbfälle ab dem 1. Januar 2010 Anwendung.
Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe
Das Pfl...
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Eingestellt am 24.09.2009 von H. & N. Petry
Informationen zur GmbH-Rechtsreform
- Das Reformgesetz ist mit Wirkung zum 1.11.2008 inkraft getreten.
Das Stammkapital der „klassischen“ GmbH bleibt bei mindestens € 25.000,00; auch bei Einmanngesellschaften (Bargründung)ist es nunmehr zulässig, zunächst nur 50 % der übernommenen Stammeinlage einzuzahlen. Bisher war dies zum Gläubig...
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Das Stammkapital der „klassischen“ GmbH bleibt bei mindestens € 25.000,00; auch bei Einmanngesellschaften (Bargründung)ist es nunmehr zulässig, zunächst nur 50 % der übernommenen Stammeinlage einzuzahlen. Bisher war dies zum Gläubig...
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Eingestellt am 13.10.2008 von H. & N. Petry
Pflichtteilsrecht nach der Erbrechtsreform
Wenn über das neue Erbrecht berichtet wird stehen meistens die Erbschaftssteuersätze und Freibeträge im Vordergrund. Wenig beachtet werden hingegen die Änderungen des Pflichtteilsrechts.
Pflichtteilsansprüche haben Kinder, Ehegatten und auch Eltern, wenn der Erblasser sie durch ein Testament enterbt...
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Eingestellt am 27.05.2008 von H. & N. Petry
Informationen zum neuen Energieausweis
Informationen zum neuen Energieausweis
nach der neuen Energiesparverordnung 2007
nach der neuen Energiesparverordnung 2007
Der Energieausweis für Gebäude ist ein Informationspapier für Käufer und Mieter über die Energiekosten des Gebäudes und gilt für eine Dauer von 10 Jahren ab Ausstellung. Es gibt Energieausweise für Wohn- und Nichtwohn...
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Eingestellt am 07.01.2008 von H. & N. Petry
Neue Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuerreform ist nun endgültig beschlossen und ist seit 1.1.2009 in Kraft getreten. Bei Erbfällen zwischen dem 31.12.2006 und dem 01.01.2009 haben die Erben jedoch die Möglichkeit, für das neue Recht zu optieren (Günstigkeitsklausel). Dies gilt allerdings nur für Erwerbe von Todes wege...
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Eingestellt am 23.11.2007 von H. & N. Petry , letzte Änderung: 23.11.2007
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